Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Märkische Bank eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Unser Vorstand leitet die Märkische Bank eG eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedervertretern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Artur Merz (Vorstandssprecher)
Achim Hahn
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Versammlung der Mitgliedervertreter gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und die wirtschaftliche Entwicklung der Bank. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung.
Wolfgang Kirchhoff, Vorsitzender
Dr. Dietmar Cramer
Christian W. Ilske
Carl-Michael Schulte
Wolfgang Brück, stellv. Vorsitzender
Dr. rer. pol. Ralf Geruschkat
Martin Niehaves
Heike Branscheid
Christoph Knut Hundertmark
Thorsten Richardt
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Gemäß Genossenschaftsgesetz ist für Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern vorgesehen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen lassen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. In unserem Hause werden gemäß Satzung je 150 Mitglieder ein Vertreter gewählt.
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt.
Unsere Mitglieder der Vertreterversammlung (Stand: 24.05.2024)