Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Gemäß Genossenschaftsgesetz ist für Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern vorgesehen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen lassen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. In unserem Haus werden gemäß Satzung je 150 Mitglieder ein Vertreter gewählt.
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt.
Unsere Mitglieder der Vertreterversammlung (Stand: 14.04.2025)