Pflichtinformationen
Hier finden Sie folgende Angaben
- Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
- Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
- Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Wertpapiere
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Märkische Bank eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Versicherungen
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Märkische Bank eG
Bahnhofstr.21
58095 Hagen
Tel.: 02331/209-0
Fax: 02331/209-191
E-Mail: info@maerkische-bank.de
Vertreten durch den Vorstand:
Artur Merz (Vorstandssprecher), Achim Hahn
Die Märkische Bank eG ist als ungebundener Versicherungsvermittler nach §34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 0180 5005850; Internet: www.vermittlerregister.org
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 500585-0
(0,14 Euro pro Minute Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro pro Minute.)
www.vermittlerregister.info oder
Registernummer: D-7JVY-N5V5F-57
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte von:
Allianz Deutschland AG:
Die Märkische Bank eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der Allianz Deutschland AG. Die Provision ist in der von Ihnen an die Allianz Deutschland AG zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.
R+V Versicherungsgruppe:
Die Märkische Bank eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
EU-Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Märkische Bank eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
- Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe
Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Weiterführende Informationen
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.