- Ab 15.07.2023
- Einführung Tilgungszuschuss
- Für Vorhaben im In- und Ausland
KfW Umweltprogramm (240/241)
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Zum 15.07.2023 wird das KfW-Umweltprogramm im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um ein Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt
KfW-Förderprogramm im Überblick
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefördert, wenn Sie:
- Anlage, Wiederherstellung, Renaturierung und Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente, einschließlich Gewässer
- Biodiversitätsfördernde Gestaltung von und das Einbringen von Habitatelementen und -strukturen in Grün- und Außenanlagen sowie an Gebäuden
- Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen
- Pflanzung von standorttypischen Bäumen und Sträuchern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für neu gepflanzte sowie für bestehende Bäume (Standortoptimierung, Pflanz- und Bewässerungssysteme) sowie Sicherungsmaßnahmen für Bestandsbäume
- Biodiversitätsfördernde Begrünung von Gebäuden (Fassaden sowie Neuanlage von Gründächern; bei Kombination mit der Errichtung von Solaranlagen beschränkt auf die Kosten für das Gründach)
- Beschaffung technischer Ausrüstung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung flächenbezogener Grünmaßnahmen
- Maßnahmen für dezentrales, integriertes Niederschlagswassermanagement, um Wasser vor Ort zu halten und zu nutzen und den lokalen Wasserhaushalt zu stärken und die Bodenfunktionen zu verbessern (z. B. Zisternen, Versickerungsanlagen).
Darüber hinaus sind vorhabenbezogene Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege förderfähig.
Wer wird gefördert?
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir:
- Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen (Ein Contracting-Geber oder Contractor erbringt Leistungen im Auftrag eines Dritten, des Contracting-Nehmers – besonders im Energiesektor eine häufige Form der Zusammenarbeit)
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Förderhöhe
Es werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten der "Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen" als Tilgungszuschuss gewährt.
Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 % bzw. 10 % auf die förderfähigen Kosten.
Der Tilgungszuschuss ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 1,5 Mio. Euro begrenzt.
Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW Umweltprogramm beantragt werden.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Bei Antragstellung ist die Bestätigung zum Kreditantrag Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" einzureichen.
Die programmgemäße Durchführung der Maßnahme ist gegenüber der KfW mit der "Bestätigung nach Durchführung" zu belegen. Nach Prüfung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss gebucht.
Weiterführende Informationen und Details der Förderung finden Sie im Merkblatt sowie in den Fachlichen Anforderungen für das Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" auf der Website der KfW.
Die Formulare sowie das überarbeitete Merkblatt finden Sie hier im Download
Konditionen
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