Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellt uns alle vor große Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind noch gar nicht abzuschätzen und hängen davon ab, wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsberechtigungen und Konditionen verbessern. Es handelt sich dabei nicht um Zuschüsse.
Anpassungen KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkredit Universell:
- Haftungsfreistellungen von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen (maximale Laufzeit 5 Jahre bei max. einem Tilgungsfreijahr)
- Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR)
- Haftungsfreistellungen können von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen
Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90%. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Hier geht es zum KfW-Sonderprogramm
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
Hier erhalten Sie Infos zu Mikromezzaninfonds
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:
NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Hier geht es zur NRW.BANK
Ein Produkt für alles: Der NRW.BANK.Universalkredit
Mit dem NRW.BANK.Universalkredit lassen sich schnell und unbürokratisch Liquiditätsengpässe überbrücken, Betriebsmittel finanzieren und Investitionen tätigen. Die Laufzeit im Fall von Betriebsmittelkrediten liegt bei max. 10 Jahren mit bis zu 1 tilgungsfreien Anfangsjahr. In Bezug auf ihre Haftungsfreistellungen ergänzt die NRW.BANK temporär die 50%ige Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt. Davon profitieren insbesondere kleine Unternehmen, die frühestens in einem Jahr mit dem Zurückzahlen der Kreditraten beginnen möchten. Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro erfolgt die Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Den NRW.BANK.Universalkredit erhalten Sie im Hausbankenverfahren) – insofern binden Sie Ihre Hausbank bitte frühzeitig mit ein!
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
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Für die Beantragung von öffentlichen Mitteln gilt das Hausbankprinzip.