Wir stehen Ihnen bei den Themen Corona-Kredithilfe und Fördermaßnahmen beratend zur Seite.
Corona-Kredithilfe
Wichtige Informationen und aktuelle Hinweise für Unternehmen
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Märkische Bank eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, unseren Unterstützungsleistungen für Ihren Liquiditätsbedarf sowie weitere wichtige Hinweise zusammengestellt.
Informieren Sie sich hier über die Rahmenbedingungen der Überbrückungshilfe.
Kontakt

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Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert.
Maßnahmenpaket des Bundes
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich. Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Leistungen beschlossen. Ihre Märkische Bank eG unterstützt Sie dabei, die Förderungen zu beantragen.
Kreditprogramme
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
So können Sie die Förderung beantragen
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Länderförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Märkische Bank eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Märkische Bank eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Kreditanfrage online vorbereiten
Beschleunigen Sie den Kreditantragsprozess, indem Sie Ihre Anfrage online vorbereiten. Übermitteln Sie unseren Firmenkundenberatern die wichtigsten Angaben zur Ihrer wirtschaftlichen Situation, den wahrscheinlichen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie und zu Ihrem voraussichtlichen Finanzierungsbedarf. Auch wichtige Unterlagen wie die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) können Sie uns online zukommen lassen. Unsere Firmenkundenberater setzen sich daraufhin schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Stundung von Steuerzahlungen
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können ihre Beiträge zur Sozialversicherung stunden lassen.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Informationen zum Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit
Förderung unternehmerischen Know-hows
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Hilfe für große und renommierte Betriebe - Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Rettungsschirm ist vor allem für große und bisher solvente Unternehmen gedacht, die durch die Corona-Krise ohne eigenes Verschulden mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben
Förderkredit
Förderkredit der VR Smart Finanz
Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie da
Bei Fragen zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte und zum Zahlungsverkehr beraten wir Sie gerne. Sie können unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an. Auch unsere Geldautomaten und SB-Terminals bleiben für Sie zugänglich.
Sie erreichen uns unter der Kunden-Service-Nummer 02331/209-0 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr.
Informationen zum Filialbetrieb
Wir sind auch persönlich weiterhin für Sie da. Falls wir einige Filialen zu Ihrem Schutz und zum Schutze unserer Mitarbeiter vorübergehend schließen sollten, halten wir Sie hier auf dem aktuellsten Stand.
Aktuelle Hinweise Ihrer Märkische Bank eG
Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Die aktuelle Situation stellt uns vor besondere Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nach bestmöglichen Lösungen suchen.
Die Bundes- und Landesprogramme sowie die KfW-Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Soforthilfen sind mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, so dass alle notwendigen Maßnahmen und Anträge durchgeführt werden können.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.