Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für Bausparverträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämien-Begünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder den Umbau einer Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.