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und natürlich per Telefon, E-Mail und Internet.
Mit allen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung können Sie Steuern und Sozial-Abgaben sparen. Dabei wird unterschieden, ob Sie oder Ihre Beschäftigten die Beiträge für die Rente finanzieren.
Finanzieren Sie die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter ganz oder teilweise, gelten die Einzahlungen als Betriebs-Ausgaben. Sie schmälern also den Gewinn und damit Ihre Steuern.
Sie sparen außerdem bei der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungs-Kasse bei den Sozialabgaben. Arbeitgeber können Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei in die Unterstützungs-Kasse einzahlen.
Für Arbeitnehmer ist ein Anlage-Betrag von bis zu 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) bei der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds lohnsteuerfrei.
Des Weiteren sind die Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungs-Kasse oder Direktzusage bis zu 4 Prozent der BBG-GRV auch sozialversicherungsfrei.
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